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Begleiteter Umgang



Da bei Trennung der Eltern oftmals die Kommunikation zwischen den Elternteilen gestört ist und Streitigkeiten über das Kind ausgetragen werden, kann das Familiengericht anordnen, dass der Umgang nur stattfinden darf, wenn ein mitwirkungsberechtigter Dritter anwesend ist. Ein Dritter kann dabei auch ein Träger der Jugendhilfe sein.

Der Begleitete Umgang soll Kindern und Jugendlichen Schutz und Hilfe bei der Wahrnehmung ihres Rechtes im Umgang mit einem Elternteil geben. Ziel ist die Minimierung des Risikos einer (erneuten) Traumatisierung des Kindes/Jugendlichen.

Die Eltern sollen für die kindlichen Bedürfnisse sensibilisiert und möglichst zu einer selbstständigen und eigenverantwortlichen Gestaltung der Besuchskontakte hingeführt und unterstützt werden. Die Orientierung am Wohl des Kindes ist richtungsweisend, der Schutz des Kindes muss gewährleistet sein.

Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe richtet als Kostenträger diese Hilfe ein. Unsere Einrichtung bietet diese Hilfe mit professionellen pädagogischen MitarbeiterInnen in den eigenen Räumlichkeiten, die für eine Umgangsbegleitung angemessen u. a. mit Spielzeug für unterschiedliche Altersklassen ausgestattet sind, an. In der Regel wird eine begrenzte Anzahl an Umgangsterminen vereinbart.

Familienhilfe Wesermarsch

Hafenstraße 2
26919 Brake
Tel. 0 44 01/93 79 14
Fax 0 44 01/93 79 24
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