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Compliance beim AWO Bezirksverband Weser-Ems e.V.



Was bedeutet Compliance?

Compliance bedeutet die Einhaltung von internen Regeln und Richtlinien sowie Gesetzen durch rechtmäßiges Verhalten, also der geregelte Handlungsrahmen für die interne Strukturierung eines Unternehmens.

Regelwerke

Einer der wohl bedeutendsten internen Compliance Vorschriften der AWO ist der bundesweit geltende AWO-Governance-Kodex (aus Dezember 2022). Der Governance Kodex ist in der AWO nicht neu. Seit der Verabschiedung des AWO-Governance-Kodex im November 2017 hat sich jedoch viel getan.

Weitere interne Richtlinien sind unsere Antikorruptions- und Vergaberichtlinie sowie unser Verhaltenskodex (die von allen Mitarbeiter*innen des Bezirksverbandes und seiner Tochtergesellschaften anzuwenden sind). Daneben spielen die AWO Grundwerte bzw. das AWO Grundsatzprogramm bei allen Entscheidungen eine wesentliche Rolle.

Umsetzung

Bei der Einhaltung guter Compliance hilft eine ganze Reihe an Werkzeugen. Sie sollen gewährleisten, dass Fehlverhalten oder Compliance-Verstöße schon frühzeitig entdeckt, aufgeklärt oder verhindert werden können.

Für die Umsetzung unserer Richtlinien sowie der Achtung und Wahrung von Menschenrechte haben wir z.B. klare Verantwortlichkeiten, speziell zugeschnittene und regelmäßige Schulungen und Abfragen sowie verschiedenste interne Richtlinien erarbeitet. Daneben steht jederzeit eine Ansprechpersonen sowie ein internes und ein externe Hinweisgebersystem zur Verfügung. Bestehende Regelungen werden zudem regelmäßig überprüft und angepasst.

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Das Lieferkettengesetz ist da! Der AWO Bezirksverband Weser-Ems e.V. befürwortet die Verabschiedung, denn erstmals nimmt in Deutschland ein Gesetz auch Unternehmen in die Pflicht, Verantwortung für die Menschen entlang ihren Lieferketten zu übernehmen.

Grundsatzerklärung unseres Vorstandes zur Achtung der Menschenrechte, Umweltstandards und soziale Verantwortung

Die Achtung der Menschenrechte und Umweltstandards (gem. § 2 Abs. 1 – 4 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) ist für uns bei der AWO ein grundlegender Bestandteil.

Als Wohlfahrtsverband haben wir uns verpflichtet, auf die Rechte vulnerabler Gruppen zu achten, für eine sozial gerechte Gesellschaft einzustehen, sowie die Rechte von Arbeitnehmer*innen und ihren Interessenvertretungen zu achten und die Umwelt zu schonen. In diesem Rahmen ist die Achtung der nationalen und internationalen Menschenrechtsstandards selbstverständlich.

Immer noch verletzen Unternehmen, auch in Deutschland, Menschenrechte (Ausbeutung, Diskriminierung und fehlende Arbeitsrechte). Dabei ist Bestandteil unserer Kultur, neben unserem eigenen Geschäftsbereich, auch Verantwortung bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen, beim Abschluss von Werkverträgen und beim Kauf von Gegenständen zu übernehmen.

Über die Tochtergesellschaften hinaus wirken wir gemäß den AWO-Leitsätze und unserem Grundsatzprogramm darauf hin, dass insbesondere unmittelbare Lieferanten/Vertragspartner, die Menschenrechte achten, setzen uns dafür ein dass dies auch bei mittelbaren Lieferanten der Fall ist, und ergreifen entsprechende Maßnahmen. Auch werden sämtliche Geschäftspartner vertraglich verpflichtet, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ebenso ordnungsgemäß anzuwenden und mithin unseren Grundsätzen zu entsprechen.

Eine gute Umsetzung kann nur funktionieren, wenn wir alle an einem Strang ziehen.

Bei (mutmaßlichen) Verstößen unserer Vertragspartner gegen die vorbenannten und anerkannten Menschenrechte/Umweltstandards, sind alle Mitarbeiter*innen und auch Dritte (z.B. (Ex) Mitarbeiter*innen, Betroffene von Vertragspartnern, Personen die nicht unmittelbar betroffen sind aber entsprechendes Wissen haben etc.) gehalten, sich an unsere interne Hinweisstelle (auch anonym) zu wenden. Der begründete Verdacht genügt.

Weiterführende Informationen

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