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Verhütungsmittelzuschuss bei der AWO Schwangerschaftsberatungsstelle Oldenburg


06. Juli 2021

Unbeschwertheit und Selbstbestimmung – auch in der Sexualität – können eingeschränkt sein, wenn die finanziellen Mittel für Verhütung nicht ausreichend vorhanden sind. Bis zum 22. Lebensjahr übernehmen die Krankenkassen die Kosten für Verhütungsmittel. Darüber hinaus muss jede*r die Mittel aus der eigenen Tasche zahlen.
Die Stadt Oldenburg jedoch bezuschusst die Kosten für Pille, Spirale und Co. Aktuell wird der Kreis der berechtigten Empfänger*innen nun erweitert. Neben z. B. Empfänger*innen von Arbeitslosengeld II können jetzt auch Empfänger*innen von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder BAföG einen entsprechenden Antrag stellen.

Der Antrag selbst kann in unserer AWO Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle Oldenburg gestellt werden. Bis zu 100 Euro jährlich werden von unserer Beratungsstelle ausgezahlt.

Für eine Terminvereinbarung erreichen Sie unsere Beratungsstelle montags und donnerstags von 8.30 bis 12 Uhr und dienstags und mittwochs von 13 bis 16 Uhr telefonisch unter Tel. 04 41/97 37 70 oder per E-Mail.

Weitere Informationen finden Sie außerdem auf der Seite der Stadt Oldenburg.

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