AWO Weser-Ems: Wichtige Unterstützung für Absicherungs-Forderungen
NIEDERSACHSEN. Viele Einrichtungen und Organisationen, die dem Gemeinwohl dienen, sind in hohem Maße auf die Unterstützung durch das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) oder den Bundesfreiwilligendienst (BFD) angewiesen. Eine der zentralen Forderungen, die Trägerorganisationen nun offenbar mit rechtlicher Rückendeckung erheben können, ist die Sicherstellung einer überjährigen Finanzierung dieser Dienste – insbesondere durch die Aufhebung bestehender Kontingentierungen. Das ist das Ergebnis eines am Mittwoch, 25. Juni, veröffentlichten Rechtsgutachtens der Bertelsmann Stiftung.
Nahezu alljährlich ringen die zuständigen Verbände und Organisationen um Anerkennung und Wertschätzung der Freiwilligendienste, aber auch um den Erhalt der Leistungen, die von der Politik zwar grundsätzlich nicht in Frage gestellt werden. Trotzdem drohen in ebensolcher Regelmäßigkeit Einschnitte bei der Förderung. Wo eine Erhöhung der Budgets vonnöten wäre, wird allzu häufig über empfindliche Kürzungen debattiert.
Eine mindestens mittelfristige Planungssicherheit ist für die Freiwilligendienste jedoch essenziell wichtig, um Einsätze zu organisieren, Einrichtungen verlässliche Entlastungen und jungen Menschen eine Perspektive in Aussicht zu stellen. Der stete Druck aufgrund der unklaren Finanzierungssituation sorge dafür, dass „die Dienste grundsätzlich in ihrer Existenz bedroht sind", hatte Anne Brandt (Leitung AWO Beratungsstelle Freiwilligendienste) bereits im Frühjahr gewarnt, als während der Koalitionsverhandlungen die Verpflichtungsermächtigung zur BFD-Förderung zu kippen drohte. „Denn in bedeutsamen Phasen müssen wir Menschen absagen und enttäuschen. Damit verlieren wir jene, die sich ein ganzes Jahr lang freiwillig in den Dienst der Gesellschaft stellen wollten. Dieses Signal an Engagement, Solidarität und Menschlichkeit ist fatal – und spielt den falschen politischen Kräften in die Hände, die den Sozialstaat ohnehin zusammenkürzen wollen".
Das von der Bertelsmann Stiftung in Auftrag gegebene Rechtsgutachten von Prof. Dr. Klaus Krebs untersuchte unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten, ob und inwieweit ein Rechtsanspruch auf einen Freiwilligendienst bundesgesetzlich geregelt werden kann. Dass dieser nun für alle Formate durch den Bund eingeführt und finanziell gefördert werden könne, damit nicht zuletzt die Zahlung eines existenzsichernden Freiwilligengeldes durch den Bund möglich sein kann, ist ein wichtiges Zeichen. Brandt: „Damit lässt sich der Charakter der Freiwilligendienste als Bildungsjahr allemal unterstreichen. Verbinden ließen sich die neuen Möglichkeiten nicht minder mit dem möglichen neuen Wehrdienstgesetz, wenn das Angebot der Freiwilligendienste ebenfalls Eingang in das Anschreiben an alle Schulabgänger*innen findet."
Das Gutachten: https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/GrauePublikationen/Rechtsgutachten_Freiwilligendienste_Krebs.pdf
WEITERE INFORMATIONEN ZUM THEMA
Ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) ...
... oder ein anderer Freiwilligendienst bietet jungen Menschen die einmalige Chance, sich zu orientieren, soziale Kompetenzen zu stärken und berufliche Perspektiven auszuloten. Gerade nach dem Schulabschluss stellt sich vielen die Frage: „Was passt zu mir?" In einer Zeit, in der die Vielzahl an Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten oft überfordert, ermöglicht ein Freiwilligendienst praktische Einblicke in verschiedene Berufsfelder im sozialen, pädagogischen oder pflegerischen Bereich – Erfahrungen, die im Schulalltag oft zu kurz kommen. Freiwilligendienste sind nicht nur individuell wertvoll – sie sind auch gesellschaftlich hochrelevant. Angesichts des wachsenden Fachkräftemangels leisten die Freiwilligen einen wichtigen Beitrag zur Entlastung von Fach- und Hilfskräften in den Einrichtungen.
Während des Freiwilligendienstes ...
... gibt es neben der praktischen Tätigkeit an der jeweilig ausgesuchten Einsatzstelle auch 25 Seminartage, die unter anderem den Erfahrungsaustausch mit anderen Freiwilligen, aber auch die Auseinandersetzung mit gesellschaftspolitischen oder rechtlichen Problemstellungen ermöglichen sollen. Der Freiwilligendienst beginnt in der Regel im August/September eines Jahres. Die Bewerbung ist das ganze Jahr möglich.
450 ganz unterschiedliche Einsatzstellen ...
... stehen niedersachsenweit über die AWO Weser-Ems zur Verfügung. Je nach Interesse und Fähigkeiten kann der passende Platz ausgesucht werden – ob in der Kinderbetreuung, der Behindertenhilfe, bei der Interkulturellen Arbeit, in Nachbarschaftsangeboten, der Jugendhilfe, im Krankenhaus, der Rehaklinik oder auch der Pflege. Die Möglichkeiten sind vielfältig. Ein FSJ kann im Alter von 16 bis 26 Jahren absolviert werden. Ein BFD ab 16 Jahren ohne weitere Altersbegrenzung. Ab einem Alter von 27 Jahren kann ein BFD auch in Teilzeit (mind. 20,1 Std.) geleistet werden. Die Einsatzbereiche der beiden Dienste unterscheiden sich nur darin, dass im BFD neben den pflegerischen, hauswirtschaftlichen und pädagogischen Tätigkeiten auch Fahrdienste und Hausmeistertätigkeiten möglich sind.
Der AWO Bezirksverband Weser-Ems ...
... bietet mit seinen über 4000 Mitarbeitenden zwischen Nordsee und Osnabrücker Land soziale Dienstleistungen in rund 80 Einrichtungen rund um Pflege, Kinderbetreuung, psychosoziale Teilhabe und Beratung an. Als politischer Verband vertritt dieser die Interessen der Menschen in der Region und setzt sich für eine demokratische und gerechte Gesellschaft ein. Beteiligungs- & Spendenmöglichkeit: https://www.awo-ol.de/Aktuelles-Presse/Spenden/
Die Arbeiterwohlfahrt ...
...gehört zu den sechs Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege. Bundesweit wirken in ihr über 300.000 Mitglieder, mehr als 72.000 ehrenamtlich Engagierte und 242.000 hauptamtliche Mitarbeiter*innen, um in unserer Gesellschaft bei der Bewältigung sozialer Probleme und Aufgaben mitzuwirken und den demokratischen, sozialen Rechtsstaat zu verwirklichen. Mehr zu Jobs und Menschen: https://www.awo-ol.de/Aktuelles-Presse/Multimedia/