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Gute Betreuung braucht Fachkräfte


11. März 2021

AWO Weser-Ems fordert Nachbesserung des Entwurfs zum NKiTa Gesetz

Am Dienstag wurde ein Entwurf zur Novellierung des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG) in die Kabinettssitzung der Landesregierung eingebracht. „Mit der Überarbeitung waren viele Hoffnungen auf Verbesserungen in der Kindertagesbetreuung verbunden, jedoch bleibt die Entwurfsvorlage weit hinter den Erwartungen zurück", kommentiert Thore Wintermann, Vorstand für Verband und Politik beim AWO Bezirksverband Weser-Ems. Die AWO beteiligt sich daher an einer Aktionswoche zur Nachbesserung des Entwurfs zum NKiTa Gesetz. An der niedersachsenweiten Aktion nimmt ein Bündnis aus Akteuren wie Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbänden, Elterninitiativen und Kirchen teil.

Entwurf bringt kaum Verbesserungen, teilweise sogar Verschlechterungen

Nach Einschätzung der AWO Bezirksverbände in Niedersachsen seien im Gesetzesentwurf keinerlei Verbesserungen der Qualitätsstandards hinsichtlich des Personalschlüssels von Kindertageseinrichtungen enthalten. Die AWO setzt sich hier für eine stufenweise Einführung einer dritten Kraft pro Kindergartengruppe bei gleichzeitiger stufenweiser Reduzierung der Kinderzahlen ein.
Daneben werden für die Einrichtungsleitungen mehr Freistellungszeiten von der pädagogischen Arbeit gefordert, um den seit 1993 angewachsenen organisatorischen und administrativen Ansprüchen gerecht werden zu können. Gerade für kleinere Einrichtungen mit geringerer Gruppenstärke würden durch die derzeitige Entwurfsvorlage des neuen NKiTaG Nachteile entstehen, führt Wintermann weiter aus. Auch der Anteil der sogenannten Verfügungszeiten von pädagogischen Fachkräften müsse erhöht werden, um etwa gestiegene Anforderungen im Rahmen von Bildungsdokumentationen bewältigen zu können. Bei wichtigen Themen wie Inklusion, Partizipation und Kinderrechten, Diversität sowie Demokratiebildung seien Fachdiskurse nicht im Gesetz verankert oder würden damit sogar in Teilen zurückgefahren.

Ein besonderes Augenmerk legt die AWO auf therapeutische Hilfen im Sprech- und Sprachheilbereich. „Der Gesetzentwurf spricht ausschließlich von Inklusion. Das ist per se begrüßenswert. Wenn dadurch aber Kindern notwendige Therapien vorenthalten werden, kann das nicht richtig sein", betont Wintermann.
Derartige Hilfsangebote, wie Sprachheiltherapien, ermöglichten es Kindern überhaupt erst, ohne Einschränkungen inklusiv betreut zu werden. Hier werden Kinder in kleinen Gruppen zeitlich begrenzt und intensiv gefördert, um sich gut auf den Besuch von Kindergärten und Schulen vorbereiten zu können. Hier ist Wintermann in Sorge: „Wenn diesen Kindern die erforderlichen Hilfen in Zukunft nicht mehr zur Verfügung stehen, werden sie im Regelbetrieb stark von Ausgrenzung betroffen sein. Das müssen wir alle gemeinsam verhindern."

AWO Weser-Ems beteiligt sich mit Plakaten und Postkarten an Aktionswoche

Mit dem Start der Aktionswoche werden an den Einrichtungen der AWO Weser-Ems Banner mit der Hauptforderung „Gute Betreuung braucht Fachkräfte" zu sehen sein. Daneben können Eltern, Mitarbeiter*innen und weitere Unterstützer*innen diesem Wunsch mehr Nachdruck verleihen, in dem sie Postkarten mit dieser Botschaft an Kultusminister Grant Hendrik Tonne versenden. Die Postkarten werden in den AWO Einrichtungen verteilt und bieten Platz für individuelle Forderungen und Wünsche an den Minister. „Nur alle gemeinsam können wir eine nachhaltige Verbesserung der Qualitätsstandards in der Kinderbetreuung bewirken", fordert Wintermann alle Interessierten auf, sich rege an der Aktionswoche zu beteiligen.

Die AWO-Forderungen auf einen Blick:

  • Stufenweise Einführung der dritten Kraft in den Kindergartengruppen bei gleichzeitiger stufenweiser Reduzierung der Kinderzahlen
  • Erhöhung der Freistellungszeiten für KiTa-Leitungen
  • Erhöhung der Verfügungszeiten für pädagogische Fachkräfte
  • Rechtsanspruch auf einen Integrationsplatz als 1. Schritt zur Inklusion
  • Gesetzliche Verankerung der Refinanzierung von Fachberatung
  • Verankerung von besonderen Bedarfen wie der Sprech- und Sprachheilarbeit im Gesetz
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