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Corona-Verdachtsfall bestätigt


22. April 2021

Schließung für den Besuchsverkehr

Am 18. April hat sich in der Wohnanlage für Menschen mit seelischer Behinderung „Haus am Schölerberg" ein Verdachtsfall auf eine Corona-Virus-Infektion (COVID-19) bestätigt. Beim regelmäßigen Gesundheitsscreening wurden bei einer Klientin Corona-ähnliche Symptome festgestellt. Der Verdacht bestätigte sich in wiederholt durchgeführten Schnelltests. Die über 55-Jährige hatte sich zuvor im Krankenhaus operativen Eingriffen unterzogen. Zwecks Nachsorge befindet sie sich derzeit wieder in stationärer Behandlung. Ihr geht es den Umständen entsprechend gut.

Besuche aktuell nicht möglich

Vom örtlichen Gesundheitsamt wurden Quarantäne-Verordnungen für die Betroffene sowie für eine weitere Klientin mit direktem Kontakt erlassen. Ferner wurden alle Klient*innen und deren gesetzliche Betreuer*innen zur aktuellen Situation informiert.

Zum Schutz der Klient*innen und Mitarbeiter*innen bleibt die Einrichtung vorerst für den Besuchsverkehr bis einschließlich 2. Mai 2021 geschlossen. In der Einrichtung wird alles getan, um die Klient*innen optimal zu unterstützen und ihnen in dieser schwierigen Zeit beizustehen.

Umfassende Schutzmaßnahmen, Schutzimpfungen und Schnelltests

Schnelltests bei der Klientin mit direktem Kontakt lieferten bisher ausschließlich negative Ergebnisse. Daneben ergab ein regelmäßiges Monitoring bislang keine weiteren Personen mit typischen Symptomen einer Corona-Virus-Infektion. Insgesamt drei Viertel aller Klient*innen und Mitarbeiter*innen haben bereits die erste Injektion der Corona-Schutzimpfungen erhalten.

Nach wie vor gelten in der Einrichtung strikte Hygieneverordnungen, die sich im Einzelnen wie folgt gestalten:

  • Die Mitarbeiter*innen nehmen ihre Arbeit unter Einhaltung striktester Schutzmaßnahmen wahr
    • Dazu zählt das Tragen von Schutzkleidung wie FFP2-Masken, Handschuhen und ggf. Schutzkitteln sowie Gesichtsvisieren
  • Alle Mitarbeiter*innen führen regelmäßig Schnelltests durch
    • Sollte es hierbei zu positiven Ergebnissen kommen, informieren diese ihren Vorgesetzten, den Hausarzt sowie das Gesundheitsamt und bleiben dem Dienst fern
  • Zudem werden den Klient*innen regelmäßig und bei Bedarf Schnelltests angeboten
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