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Corona-Verdachtsfall bestätigt


22. Oktober 2020

Aktuell keine Besuche im AWZ Nordhorn möglich

Am 20. Oktober hat sich im AWO Altenwohnzentrum in Nordhorn ein Verdachtsfall auf eine Corona-Virus-Infektion (COVID-19) bestätigt. Die Person zeigte starke Erkältungssymptome und musste in ein Krankenhaus eingeliefert werden. Zurzeit wird die Person medizinisch versorgt. Aufgrund der Symptome wurde im Krankenhaus eine COVID-19 Testung durchgeführt, die positiv ausfiel.

Quarantäne Verordnung erlassen

Zum Schutz der Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen bleibt das gesamte AWZ Nordhorn für den Besuchsverkehr vorerst geschlossen. Das Gesundheitsamt ist informiert und hat den Wohnbereich, in dem sich die Person aufgehalten hat, bis auf Weiteres unter Quarantäne gestellt.

Das bedeutet, dass aktuell in diesem Wohnbereich ein festes Team tätig ist und noch striktere Hygieneverordnungen greifen:  

  • Die Mitarbeiter*innen des betreffenden Wohnbereichs befinden sich in häuslicher Quarantäne. Sie nehmen ihre Arbeit unter Einhaltung striktester Schutzmaßnahmen wahr:
    Dazu zählt das Tragen von Schutzkleidung wie Atemschutzmasken und Handschuhen 
  • Alle Mitarbeiter*innen kontrollieren vor dem Dienstbeginn ihre Temperatur
  • Sollte es bei Mitarbeiter*innen Werte von über 37,5 °C geben, informieren diese ihren Vorgesetzten, den Hausarzt und das Gesundheitsamt und bleiben dem Dienst fern
  • Zudem wird bei allen Bewohner*innen zweimal täglich Fieber gemessen
  • Die Bewohner*innen nehmen ihre Mahlzeiten auf den Zimmern ein und Gemeinschaftsaktivitäten sind leider aktuell nicht möglich. Zudem darf bis zum Ergebnis der Tests kein Besuch empfangen werden, als Alternative besteht die Möglichkeit mit den Angehörigen per Telefon oder Videotelefonie in Kontakt zu treten

Aktuell ermittelt das Gesundheitsamt die Infektionskette und testet Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen des betreffenden Wohnbereichs auf eine mögliche Infektion.

Die AWO Weser-Ems wünscht sich die komplette Testung aller Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen aller Wohnbereiche – die Entscheidung darüber obliegt dem örtlichen Gesundheitsamt.

Mitarbeiter*innen und Angehörige der Bewohner*innen der Einrichtungen wurden von der AWO informiert.

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