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Corona-Verdachtsfälle bestätigt


07. Dezember 2021

Schließung für den Besuchsverkehr und Reihentestung

Im Laufe der letzten Woche haben sich in der Wohnanlage Günter Storck in Schlichthorst mehrere Verdachtsfälle auf eine Corona-Virus-Infektion (COVID-19) bestätigt. Regelmäßig durchgeführte Schnelltests lieferten bei einer Klientin unklare Befunde, weshalb ein absichernder PCR-Test durchgeführt wurde. Das Ergebnis fiel positiv aus.

In enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt wurde daraufhin allen Klient*innen und Mitarbeiter*innen eine PCR-Testung auf freiwilliger Basis angeboten. Die letzten Ergebnisse lagen am Freitag vor. Insgesamt wurden sieben Klient*innen und zwei Mitarbeiter*innen positiv getestet. Entsprechende Quarantäneverordnungen wurden erlassen. Alle Betroffenen sind symptomfrei und mindestens doppelt geimpft.

Bei einer Begehung der Einrichtung durch Mitarbeiter*innen des Gesundheitsamtes wurde bestätigt, dass alle geltenden Hygienevorschriften und bestehenden Auflagen eingehalten werden. Sicherheitshalber wurde für Montag eine verpflichtende und flächendeckende PCR-Testung der Klient*innen und Mitarbeiter*innen der Einrichtung angeordnet.

Besuche aktuell nicht möglich

Zum Schutz der Klient*innen und Mitarbeiter*innen bleibt die Einrichtung vorerst für den Besuchsverkehr bis einschließlich 14. Dezember 2021 geschlossen. Alle Klient*innen und deren gesetzliche Betreuer*innen wurden zur aktuellen Situation informiert. In der Einrichtung wird alles getan, um die Klient*innen optimal zu unterstützen und ihnen in dieser schwierigen Zeit beizustehen.

Umfassende Schutzmaßnahmen und Schutzimpfungen

Ein regelmäßiges Gesundheitsmonitoring aller Klient*innen ergab bislang keine weiteren Personen mit typischen Symptomen einer Corona-Virus-Infektion. Die Impfquote unter den Klient*innen beträgt über 85 Prozent – gut 98 Prozent der Mitarbeiter*innen verfügen über einen vollständigen Impfschutz. Für Anfang Januar 2022 ist bereits ein Termin für Booster-Impfungen vorgesehen.

Nach wie vor gelten in der Einrichtung strikte Hygieneverordnungen, die sich im Einzelnen wie folgt gestalten:

  • Die Mitarbeiter*innen nehmen ihre Arbeit unter Einhaltung striktester Schutzmaßnahmen wahr:
    • Dazu zählt das Tragen von Schutzkleidung wie FFP2-Masken, Handschuhen und ggf. Schutzkitteln sowie Gesichtsvisieren
  • Bei allen Mitarbeiter*innen wird vor dem Dienstantritt ein klinisches Monitoring auf Corona-ähnliche Symptome durchgeführt und es werden regelmäßig Schnelltests gemacht:
    • Sollten bei Mitarbeiter*innen entsprechende Symptome oder positive Testergebnisse auftreten, begeben sich diese umgehend in Selbstisolation, informieren ihren Vorgesetzten, den Hausarzt sowie das Gesundheitsamt und bleiben dem Dienst fern
  • Zudem wird bei den Klient*innen mindestens einmal täglich die Körpertemperatur überprüft und diesen werden regelmäßig sowie bei Bedarf Schnelltests angeboten
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