Einrichtung für Besuchsverkehr geschlossen
Am 26. und 27. Januar hat sich bei zwei Bewohner*innen des Altenwohnzentrums Esens der Verdacht auf eine Corona-Virus-Infektion (COVID-19) bestätigt. Für einen dritten Verdachtsfall steht das Ergebnis des PCR-Tests noch aus.
Eine der positiv getesteten Personen wurde zur stationären Behandlung ins Krankenhaus eingeliefert, wo ein routinemäßig durchgeführter Corona-Test einen positiven Befund ergab. Aufgrund der stationären Behandlung sind keine weiteren Angaben zum aktuellen Gesundheitszustand möglich.
Bei einer weiteren Bewohnerin wurde eine PCR-Testung in der Einrichtung durchgeführt, nachdem sich bei der regelmäßigen Messung der Sauerstoffsättigung im Blut Auffälligkeiten gezeigt hatten. Bis auf leichte Erkältungssymptome geht es der Betroffenen den Umständen entsprechend gut.
Für Personen, die mit den betroffenen Bewohner*innen in direktem Kontakt standen, wurden Quarantäne-Verordnungen vom Gesundheitsamt erlassen.
Besuche aktuell nicht möglich
Zum Schutz der Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen bleibt die gesamte Einrichtung für den Besuchsverkehr voraussichtlich bis einschließlich 5. Februar 2021 geschlossen. In der Einrichtung wird auch unter den herausfordernden Umständen alles getan, um die Bewohner*innen optimal zu betreuen und ihnen in dieser schwierigen Zeit beizustehen.
Umfassende Schutzmaßnahmen, Testungen und Impfungen
Nach wie vor gelten in der Einrichtung strikte Hygieneverordnungen, die sich im Einzelnen wie folgt gestalten:
- Die Mitarbeiter*innen nehmen ihre Arbeit unter Einhaltung striktester Schutzmaßnahmen wahr.
- Dazu zählt das Tragen von Schutzkleidung wie FFP2 Masken, Gesichtsvisieren, Schutzkitteln und Handschuhen.
- Alle Mitarbeiter*innen kontrollieren vor dem Dienstbeginn ihre Temperatur.
- Sollte es bei Mitarbeiter*innen Werte ab 37,5 °C geben, informieren diese ihren Vorgesetzten, den Hausarzt und das Gesundheitsamt und bleiben dem Dienst fern.
- Bei allen Bewohner*innen wird regelmäßig sowie bei Bedarf die Temperatur gemessen.
- Zudem werden bei allen Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen regelmäßig Schnelltests (PoC-Tests) durchgeführt.
Eine Reihentestung aller Bewohner*innen mit PCR-Tests ist vom Gesundheitsamt nur vorgesehen, wenn weitere Schnelltests positive Befunde ergeben sollten. Die AWO Weser-Ems als Trägerin weist in diesem Zusammenhang auf die hohe Bedeutung von Reihentestungen mit den als zuverlässiger geltenden PCR-Tests in ihren Einrichtungen hin.