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Corona-Verdachtsfälle bestätigt


26. November 2020

Keine Besuche im AWO Wohnpark Wardenburg möglich

Am 21. November 2020 hat sich im AWO Wohnpark Wardenburg ein Verdachtsfall auf eine Corona-Virus-Infektion (COVID-19) bestätigt. So wurde eine Mitarbeiterin positiv getestet, nachdem sie Erkältungssymptome aufwies. Die Betroffene war am 18. November zuletzt im Dienst. Ihr geht es den Umständen entsprechend gut. Das örtliche Gesundheitsamt wurde umgehend informiert und entsprechende Quarantäne-Verordnungen erlassen.

Reihentestungen ergeben weitere Fälle

Ferner wurde eine Reihentestung nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt in der gesamten Einrichtung mittels PCR-Tests vorgenommen. Die Auswertung ergab zwei weitere positive Ergebnisse unter den Mitarbeiter*innen sowie eines unter den Bewohner*innen – alle in Wohnbereich 1. Den positiv getesteten Personen geht es den Umständen entsprechend gut.
„Dank der Reihentestungen können wir die Infektionen lokalisieren", sagt Einrichtungsleiterin Sylvana Mettke. Die AWO Weser-Ems als Trägerin weist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung von Reihentestungen in ihren Einrichtungen hin.

Besuche aktuell nicht möglich

Zum Schutz der Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen bleibt die Einrichtung nach Anordnung des Gesundheitsamts vorerst für den Besuchsverkehr bis einschließlich 9. Dezember 2020 geschlossen.
„Diese Maßnahmen sind nötig, um die Sicherheit unserer Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen zu gewährleisten", betont Mettke. „Alternativ besteht die Möglichkeit, mit den Angehörigen per Telefon oder Videotelefonie in Kontakt zu treten. Hierzu können sich die Angehörigen gern telefonisch in der Einrichtung melden."

Umfassende Schutzmaßnahmen

Nach wie vor gelten in der Einrichtung strikte Hygieneverordnungen, die sich im Einzelnen wie folgt gestalten:

  • Die Mitarbeiter*innen nehmen ihre Arbeit unter Einhaltung striktester Schutzmaßnahmen wahr. Dazu zählt das Tragen von Schutzkleidung wie FFP 2 Masken und Handschuhen.
  • Alle Mitarbeiter*innen kontrollieren vor dem Dienstbeginn ihre Temperatur.
  • Sollte es bei Mitarbeiter*innen Werte ab 37,5 °C geben, informieren diese ihren Vorgesetzten, den Hausarzt und das Gesundheitsamt und bleiben dem Dienst fern.
  • Zudem wird bei allen Bewohner*innen mind. einmal täglich die Temperatur gemessen.
  • Die Bewohner*innen verbleiben in ihren Zimmern und nehmen auch dort ihre Mahlzeiten ein.

Mitarbeiter*innen und Angehörige der Bewohner*innen der Einrichtung wurden von der AWO informiert.

 

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