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Besuchsverbot in Alten- und Pflegeheimen


21. April 2020

Unterschiedliche Regelungen in den Kommunen - Gesundheitsämter erteilen Freigabe.

Da sich die Ausbreitung des Corona-Virus verlangsamt hat, wurden diese Woche erste Lockerungen der Corona-Beschränkungen in Niedersachsen umgesetzt. Dazu zählen auch Überlegungen, das Besuchsverbot in Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern und psychosozialen Einrichtungen zu entschärfen.

Kommunen und Gesundheitsämter entscheiden über Lockerungen

Viele Angehörige und Bewohner*innen von Pflegeeinrichtungen haben auf diese Nachricht gewartet, um ihre Lieben wiederzusehen – doch die Lage ist kompliziert. So müssen die Betreiber*innen von Pflegeeinrichtungen dem Gesundheitsamt ein entsprechendes Hygiene-Besuchs-Konzept vorlegen. Dieses Konzept prüft das Gesundheitsamt und entscheidet auch darüber. „Als Betreiberin von 20 Alten- und Pflegeheimen im nordwestlichen Niedersachsen, sind wir zudem mit unterschiedlichen Regelungen in den Kommunen konfrontiert“, so Thore Wintermann, Verbandsgeschäftsführer der AWO Weser-Ems. Tatsächlich halten zahlreiche Kommunen weiterhin an einem Besuchsverbot fest, während andere auf eine schrittweise Aufhebung setzen. „Wir arbeiten in unseren Einrichtungen vor Ort entsprechende Hygiene-Konzepte aus und prüfen, ob unsere Räumlichkeiten als Besuchsräume genutzt werden können“, so Wintermann. „Die Entscheidungen obliegen aber immer den zuständigen Gesundheitsämtern und Kommunen.“

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