Für Besuche gelten weiterhin die genehmigten Hygienekonzepte
Aktuell wird viel über die Lockerungen der Besuchsregelungen für Alten- und Pflegeheime berichtet. Dabei herrscht bei Angehörigen oft Unklarheit, was möglich ist und welche Regelungen gelten. Grundsätzlich sind für Besuche weiterhin die Hygienekonzepte maßgeblich, die sich an den Vorgaben des Ministeriums und des Landesgesundheitsamtes ausrichten.
Besuchsregelungen: Was ist zu beachten?
Besuche in Alten- und Pflegeheimen sind nur dann möglich, wenn ein Hygienekonzept vorliegt und dieses die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben erfüllt.
Nach den neuen Regelungen des niedersächsischen Sozialministeriums sind nun sogenannte Besuch-Tandems möglich. Dabei geht es darum, dass Heimbewohner*innen von einer festen Person regelmäßig besucht werden dürfen.
„Diese Möglichkeit bestand auch bisher“, weiß Thore Wintermann, Verbandsgeschäftsführer der AWO Weser-Ems. „Bewohner*innen unserer Einrichtungen konnten von einer festen Person besucht werden. Voraussetzung dafür war und ist, dass genehmigte Hygienekonzepte vorliegen. Diese müssen sorgfältig beachtet werden. Wir arbeiten weiterhin vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie. Besuche müssen daher weiterhin mit der jeweiligen Einrichtung abgestimmt und angemeldet werden. Wir sind jedoch sehr froh, den Betreuten und ihren Angehörigen dieses Angebot machen zu dürfen.“
Eine detaillierte Übersicht zu den Besuchsregelungen in den AWO Weser-Ems Alten- und Pflegeheimen finden Interessierte hier.