Wenn Sie Ihr Kind in eine Sprachheileinrichtung geben, haben Sie sicher viele Fragen. Hier beantworten wir Ihnen einige davon. Nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf, falls Sie weitere Fragen haben.
Allgemeines
Gerne! Sprechen Sie dazu bitte einen Termin mit uns ab, damit wir genügend Zeit für ein ausführliches Gespräch und einen Rundgang für Sie haben.
Heimweh gehört dazu. Wenn Kinder und Jugendliche in eine neue ungewohnte Umgebung kommen, ist Heimweh eine normale Reaktion. Auch Eltern/Großeltern können dann Heimweh nach dem Kind empfinden.
Eltern können ihr Kind am besten unterstützen, wenn sie ihm das Gefühl geben, seine neuen Lernerfahrungen und Entwicklungsschritte zu begleiten und ihm etwas zuzutrauen.
Alle Kinder und Jugendlichen können wöchentlich oder 14-tägig am Wochenende nach Hause fahren.
Außerdem verbringen sie einen Teil der niedersächsischen Schulferien in ihren Familien.
Viele Kinder fahren mit „Sammeltaxen“ nach Hause, manche werden von den Eltern gefahren.
Für Kinder, die mit dem Zug fahren, gibt es einen Transfer zum/vom Bahnhof.
Behandlung
Auch für Kinder und Jugendliche aus anderen Bundesländern ist eine Behandlung bei uns möglich. Die Kostenübernahme unterliegt dann nicht den niedersächsischen Regelungen, sondern muss jeweils im Einzelfall geregelt werden.
Abhängig von
- der Komplexität der Beeinträchtigung,
- dem individuellen Lern- und Entwicklungstempo des Kindes/Jugendlichen
- und den gemeinsam formulierten Behandlungszielen
kann die Behandlungszeit zwischen 6 und 18 Monaten betragen.
Kosten
Für Kinder und Jugendliche aus Niedersachsen werden die Kosten des Behandlungsaufenthaltes im Sprachheilzentrum durch ein Abkommen zwischen der Krankenkasse und dem Sozialhilfeträger getragen.
Bei Kindern aus anderen Bundesländern müssen Einzelfallentscheidungen bezüglich der Behandlungskosten getroffen werden.
Kosten, die über die eigentlichen Behandlungskosten hinausgehen, wie z. B. für
- Dinge des persönlichen Bedarfs,
- Schulmaterial,
- Taschengeld,
- zusätzliche Wochenendheimfahrten
müssen die Eltern, in Abhängigkeit von ihren wirtschaftlichen Verhältnissen, selbst tragen.
Schule
Ist Ihr Kind noch nicht schulpflichtig oder vom Schulbesuch zurückgestellt, nimmt es an einer schulvorbereitenden Fördergruppe teil.
Ein wichtiger Bestandteil unseres Konzepts ist die öffentliche Beschulung für alle Kinder und Jugendlichen. Von der Grundschule über verschiedene Förderschulen bis zum Gymnasium oder zur Berufsbildenden Schule kann Ihr Kind in die Schule gehen, die es zu Hause auch besucht hätte.
Dadurch
- werden leistungsschwache Kinder nicht über- und leistungsstarke Kinder nicht unterfordert,
- sind die Kinder weiterhin in die Abläufe einer öffentlichen Schule integriert,
- wird kein kommunikativer Schonraum gebildet, der die Rückkehr in eine öffentliche Schule erschwert,
- werden sprachlich/kommunikative Defizite offener zugänglich.