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Sprachheilzentrum Werscherberg: Ihr Weg zu uns



Antrag auf Rehabilitation

Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation sind unmittelbar bei dem zuständigen Kostenträger durch die Patienten zu beantragen. Für die Bewilligung des Antrags ist ein befürwortendes Gutachten Ihres behandelnden Arztes erforderlich.

Die Kosten für eine stationäre medizinische Rehabilitation werden von den zuständigen Sozialleistungsträgern übernommen, wenn die Reha-Maßnahme medizinisch notwendig ist.

Kostenübernahme

Die Rehabilitationsklinik Werscherberg ist eine Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtung im Sinne des § 107 Abs. 2 SGB V und verfügt über einen entsprechenden Versorgungsvertrag nach §111 SGB V und § 21 SGB IX. Federführer ist die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover.

Patienten mit den genannten Störungsbildern können die Kostenübernahme mit Unterstützung ihres Haus- oder Facharztes in der Regel bei ihrer Krankenkasse oder der Deutsche Rentenversicherung beantragen. Die Anerkennung der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen in der Rehabilitationsklinik Werscherberg liegt seitens der Bezirksregierung Hannover vor.

Rehabilitationsklinik Werscherberg

Am Werscher Berg 3
49143 Bissendorf
Tel. 0 54 02/40 60
Fax 0 54 02/40 64 90
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