Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung haben alle Personen, die beruflich oder ehrenamtlich in Kontakt mit Kindern stehen, einen Rechtsanspruch auf eine Beratung durch speziell geschulte Fachkräfte.
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Wenn Sie besorgt um das Wohl eines Ihnen anvertrauten Kindes sind, können Sie sich an uns wenden und einen Termin für eine kostenlose Fachberatung mit einer unserer Kinderschutzfachkräfte vereinbaren.