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Inflationsausgleich für Pensionierte „forciert Spaltung der Gesellschaft"


17. August 2023

Dr. Harald Groth kritisiert Übervorteilung privilegierter Bürgerinnen und Bürger aus Staatsmitteln / Gesamtgesellschaftliche Anpassung nötig

Treibende Preise bei marginalen Rentenanpassungen – gleichsam ein pauschaler Inflationsausgleich für die Pensionierten des Bundes: Eine weitere Spaltung der Gesellschaft durch ungerechte Verteilung fürchtet Dr. Harald Groth, Vorsitzender des Präsidiums im AWO Bezirksverband Weser-Ems.

Denn: Der steuerfrei angelegte Inflationsausgleich für die Bundesbeamtinnen und -beamten gilt demnach auch für die Pensionierten des Bundes. Anders als bei übrigen Rentenempfängerinnen und -empfängern, die eine angepasste Erhöhung von 4,39 Prozent im Westen und 5,86 Prozent im Osten erhalten, würde aufgrund des Tarifabschluss Pensionierten ein steuerfreier Inflationsausgleich von zunächst 1240 Euro und dann monatlich 220 Euro zugestanden, bis die Gesamtsumme von 3000 Euro erreicht ist. Groth hält dies für Letztere zwar wichtig und richtig – nicht aber die offensichtliche Ungleichbehandlung: „Die Zahlung eines Inflationsausgleichs an alle Rentnerinnen und Rentner hatte die Bundespolitik, insbesondere der Bundeskanzler, auf Nachfrage abgelehnt."

Nach der politischen Sommerpause soll der Gesetzentwurf zur zeit- und wirkungsgleichen Übertragung des Tarifabschlusses verabschiedet werden. „Ein Inflationsausgleich ist allemal angebracht. Dieser muss aber gesamtgesellschaftlich erfolgen. Durch eine weitere Übervorteilung privilegierter Bürgerinnen und Bürger aus Staatsmitteln wird die Spaltung der Gesellschaft forciert", so Groth. Und weiter: „Neben der ungleich besseren Versorgungsformel für Beamte im Vergleich zu Rentenversicherten – also etwa 71 gegen rund 45 Prozent – wäre es gerechter, wenn die Pensionäre in diesem Jahr eine Steigerung vergleichbar der Erhöhung einer Durchschnittsrente zugesagt bekämen."

Sollte der Bundestag das Gesetz nun jedoch wie geplant beschließen, „wäre es nur gerecht, wenn Rentnerinnen und Rentner ebenfalls noch in 2023 einen Inflationsausgleich ergänzend zur prozentualen Erhöhung bekämen", sagt Groth, „denn sie haben es nötiger als die meisten Versorgungsempfänger".

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