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Anderer Leistungsanbieter nach § 60 SGB IX



Viele Menschen mit psychischer Beeinträchtigung konnten bisher nur in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) arbeiten. Durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) soll es jetzt mehr Wahlmöglichkeiten beim Arbeitsplatz geben. Die Leistungen der Werkstatt können jetzt auch durch andere Unternehmen, die anderen Leistungsanbieter nach § 60 SGB IX, erbracht werden.

Die AWO Trialog Weser-Ems GmbH bietet als anderer Leistungsanbieter Menschen mit psychischer Beeinträchtigung Arbeitsplätze im Rahmen des Eingangsverfahrens und des Berufsbildungsbereiches an. Das Leistungsangebot erfolgt analog der Leistungen der WfbM.

Betriebliche Beschäftigungsmöglichkeiten

Wir bieten sechs Qualifizierungsplätze an.

In unserem Kompetenzzentrum am Mühlenhof in Rastede lernen Sie die Tätigkeitsbereiche Hauswirtschaft und Küche kennen. Sie bringen sich in der Zubereitung der Mittagsgerichte ein und lernen weitere Tätigkeiten der Hauswirtschaft kennen.

Im angegliederten Seminarmanagement können Sie die Kolleg*innen bei der Bereitstellung der Verpflegung für die Seminarteilnehmer*innen unterstützen.

Nach Abschluss des Berufsbildungsbereiches erhalten Sie ein Zertifikat.

Auch beim Übergang in den Arbeitsbereich unterstützen wir Sie gern. Schon frühzeitig nehmen wir Kontakt mit den umliegenden Werkstätten auf und suchen nach einer für Sie passenden Arbeitsmöglichkeit im Anschluss an den Berufsbildungsbereich.

Bildergalerie

Wir nehmen auf Ihre individuellen Wünsche und Bedarfe Rücksicht, ihren Eingliederungsprozess gestalten Sie bei uns aktiv mit.

Allgemeiner Arbeitsmarkt

Sie möchten gerne auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten?

Hierbei unterstützen wir Sie ebenfalls gerne. Im Rahmen des Berufsbildungsbereiches können Sie ein Praktikum machen. Wir unterstützen Sie bei der Suche und anschließend vor Ort im Betrieb.

An wen richtet sich unser Angebot?

Unser Angebot richtet sich an erwachsene Menschen mit Beeinträchtigung, die

  • auf dem freien Arbeitsmarkt nicht oder noch nicht wieder tätig werden können
  • eine Förderschule oder vergleichbare schulische Einrichtung besucht haben
  • aus rehabilitativen, therapeutischen oder klinischen Einrichtungen kommen
  • die Bewilligung eines Leistungsträgers über Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bekommen können

Aufgenommen werden können insbesondere Menschen mit seelischer Behinderung. 

Sie haben eine andere Beeinträchtigung oder einen anderen Unterstützungsbedarf? Wenden Sie sich trotzdem gerne an uns!

AWO erklärt in einfacher Sprache - Anderer Leistungsanbieter nach §60 SGB IX

AWO erklärt - Anderer Leistungsanbieter nach §60 SGB IX

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