AWO Bezirksverband
Weser-Ems e. V.
Verwaltungstelle
für den Zivildienst
Mühlenstraße 80
26180 Rastede
Telefon: 04 41/9 44 15-22
Telefax: 04 41/9 44 15-29
zivildienst@awo-ol.de
Weser-Ems e. V.
Verwaltungstelle
für den Zivildienst
Mühlenstraße 80
26180 Rastede
Telefon: 04 41/9 44 15-22
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zivildienst@awo-ol.de
Dauer und finanzielle Zuwendung
Dauer der Zivildienstzeit:
9 Monate
Sold:
1.–3. Dienstmonat 7,41 Euro 222,30 Euro
ab 4. Dienstmonat 8,18 Euro 245,40 Euro
ab 7. Dienstmonat 8,95 Euro 268,50 Euro
Kleidergeld:
In der Regel wird keine Dienstkleidung zur Verfügung gestellt; dafür werden kalendertäglich 0,69 Euro für das Tragen der eigenen Kleidung erstattet. Für die Reinigung werden 0,49 Euro erstattet.
Besondere Zuwendung:
Im Laufe der Dienstzeit wird einmalig eine „Besondere Zuwendung” (Weihnachtsgeld) von 172,56 Euro gezahlt.
Entlassungsgeld:
Nach Ableisten der vollen Dienstzeit beträgt das Entlassungsgeld einheitlich 690,24 Euro.
Unterkunft und Verpflegung:
In einigen Einrichtungen wird Ihnen eine Unterkunft angeboten. Die Verpflegung wird meistens gestellt. Ist dies nicht der Fall, wird diese ausgezahlt. Die Entschädigung für Selbstverpfleger beträgt kalendertäglich 7,20 €.
Mobilitätszuschlag:
Wenn die Dienststelle mehr als 30 km vom Wohnsitz entfernt ist und das Wohnen in der dienstlichen Unterkunft verpflichtend ist, wird ein Mobilitätszuschlag von 0,51 € pro einfachen Entfernungskilometer, maximal jedoch 204,00 € pro Monat gezahlt.
Dauer der Zivildienstzeit:
9 Monate
Sold:
1.–3. Dienstmonat 7,41 Euro 222,30 Euro
ab 4. Dienstmonat 8,18 Euro 245,40 Euro
ab 7. Dienstmonat 8,95 Euro 268,50 Euro
Kleidergeld:
In der Regel wird keine Dienstkleidung zur Verfügung gestellt; dafür werden kalendertäglich 0,69 Euro für das Tragen der eigenen Kleidung erstattet. Für die Reinigung werden 0,49 Euro erstattet.
Besondere Zuwendung:
Im Laufe der Dienstzeit wird einmalig eine „Besondere Zuwendung” (Weihnachtsgeld) von 172,56 Euro gezahlt.
Entlassungsgeld:
Nach Ableisten der vollen Dienstzeit beträgt das Entlassungsgeld einheitlich 690,24 Euro.
Unterkunft und Verpflegung:
In einigen Einrichtungen wird Ihnen eine Unterkunft angeboten. Die Verpflegung wird meistens gestellt. Ist dies nicht der Fall, wird diese ausgezahlt. Die Entschädigung für Selbstverpfleger beträgt kalendertäglich 7,20 €.
Mobilitätszuschlag:
Wenn die Dienststelle mehr als 30 km vom Wohnsitz entfernt ist und das Wohnen in der dienstlichen Unterkunft verpflichtend ist, wird ein Mobilitätszuschlag von 0,51 € pro einfachen Entfernungskilometer, maximal jedoch 204,00 € pro Monat gezahlt.
Finanzielle Zuwendungen und Sachbezüge nach
§ 35 ZDG während der neunmonatigen Zivildienstzeit.
Wird eine dienstliche Unterkunft nicht gestellt, werden Fahrtkosten in der preiswertesten Fahrmöglichkeit (in der Regel öffentliche Verkehrsmittel) erstattet.