AWO Kinder, Jugend & Familie Weser-Ems GmbH
Sprachheilzentrum Wilhelmshaven
mit Sprachheil-
kindergarten
Masurenstraße 17
26388 Wilhelmshaven
Telefon: 0 44 21/9 13 01-0
Telefax: 0 44 21/5 10 19
info@spz-whv.awo-ol.de
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Masurenstraße 17
26388 Wilhelmshaven
Telefon: 0 44 21/9 13 01-0
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Häufige Fragen
Welche Kosten kommen auf die Eltern zu?
Jedes Kind hat unabhängig von der finanziellen Situation der Eltern die Möglichkeit, die Vorteile einer intensiven stationären Sprachheilbehandlung in unserem Sprachheilzentrum in Anspruch zu nehmen. Die Kosten der Behandlung und der stationären Unterbringung werden von der Krankenkasse und/oder dem Sozialhilfeträger übernommen. Lediglich die Kosten für gemeinsame Freizeitaktivitäten und Schulmaterial oder Schulbücher müssen die Eltern übernehmen.
Welche Schule nach der Behandlung?
Die Beschulung nach Besuch des Sprachheilkindergartens ist abhängig von der Schulreife des Kindes und den Fortschritten in der Sprachbehandlung. So wird in der Regel die Beschulung an der örtlichen Grundschule angestrebt. Für einige Kinder ist vorher noch der Besuch einer Sprachheilklasse sinnvoll, während bei erheblichen Schwierigkeiten in der Lernentwicklung auch der Besuch einer Förderschule der richtige Weg ist.
Die weitere Beschulung nach Abschluß der stationären Behandlung ist abhängig von den Schulleistungen des einzelnen Kindes und kann sowohl auf der Grundschule als auch Förderschulen fortgesetzt werden. Allerdings haben Kinder mit Sprachentwicklungsproblemen oft Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und Schreibens. Daher wiederholen manche Kinder nach der Behandlung zu Hause eine Klasse. Sofern das Angebot besteht, können sie auch eine Förderschule mit dem Schwerpunkt Sprache besuchen. Bei einzelnen Kindern zeigen sich vielleicht auch Schwierigkeiten in mehreren Schulfächern, weil ihnen das Lernen schwer fällt. Dann leitet unsere Schule in Rücksprache mit den Eltern ein Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs im Bereich Lernen ein, so dass es nach der Behandlung eine entsprechende Förderschule besuchen kann.
Welche Kosten kommen auf die Eltern zu?
Jedes Kind hat unabhängig von der finanziellen Situation der Eltern die Möglichkeit, die Vorteile einer intensiven stationären Sprachheilbehandlung in unserem Sprachheilzentrum in Anspruch zu nehmen. Die Kosten der Behandlung und der stationären Unterbringung werden von der Krankenkasse und/oder dem Sozialhilfeträger übernommen. Lediglich die Kosten für gemeinsame Freizeitaktivitäten und Schulmaterial oder Schulbücher müssen die Eltern übernehmen.
Welche Schule nach der Behandlung?
Die Beschulung nach Besuch des Sprachheilkindergartens ist abhängig von der Schulreife des Kindes und den Fortschritten in der Sprachbehandlung. So wird in der Regel die Beschulung an der örtlichen Grundschule angestrebt. Für einige Kinder ist vorher noch der Besuch einer Sprachheilklasse sinnvoll, während bei erheblichen Schwierigkeiten in der Lernentwicklung auch der Besuch einer Förderschule der richtige Weg ist.
Die weitere Beschulung nach Abschluß der stationären Behandlung ist abhängig von den Schulleistungen des einzelnen Kindes und kann sowohl auf der Grundschule als auch Förderschulen fortgesetzt werden. Allerdings haben Kinder mit Sprachentwicklungsproblemen oft Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und Schreibens. Daher wiederholen manche Kinder nach der Behandlung zu Hause eine Klasse. Sofern das Angebot besteht, können sie auch eine Förderschule mit dem Schwerpunkt Sprache besuchen. Bei einzelnen Kindern zeigen sich vielleicht auch Schwierigkeiten in mehreren Schulfächern, weil ihnen das Lernen schwer fällt. Dann leitet unsere Schule in Rücksprache mit den Eltern ein Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs im Bereich Lernen ein, so dass es nach der Behandlung eine entsprechende Förderschule besuchen kann.

