AWO Kinder, Jugend & Familie Weser-Ems GmbH
Sprachheilzentrum Wilhelmshaven
mit Sprachheil-
kindergarten
Masurenstraße 17
26388 Wilhelmshaven
Telefon: 0 44 21/9 13 01-0
Telefax: 0 44 21/5 10 19
info@spz-whv.awo-ol.de
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Wege zur Förderung
Besuchen Sie zunächst Ihren Kinderarzt, der Ihnen bei festgestelltem Bedarf ein Rezept für eine logopädische Behandlung ausstellt. Der Logopäde untersucht, ob bei Ihrem Kind eine Sprachentwicklungsstörung vorliegt. Sollte dieses der Fall sein und eine ambulante Behandlung nicht ausreichen, melden Sie Ihr Kind beim zuständigen Gesundheitsamt zur Sprechstunde des Fachberaters für Menschen mit Hör- und Sprachstörungen im landesärztlichen Dienst an.
Wenn die Untersuchung des Fachberaters ergibt, dass eine Behandlung im Sprachheilkindergarten notwendig ist, wird diese Maßnahme für Ihr Kind vorgeschlagen. Dann laden wir Sie ein uns kennen zu lernen. Wir nehmen uns gerne Zeit, auf Ihre Fragen und Sorgen einzugehen. Im Anschluss beraten wir mit Ihnen, welche unterstützenden Maßnahmen schon vor der Aufnahme erfolgen können. Mit Ihrem Einverständnis und dem Gutachten des Fachberaters wird dann das Verfahren zur Kostenübernahme eingeleitet.
Die Dauer der Förderung umfasst zunächst ein Jahr; vorbehaltlich einer Verlängerung.
Lassen Sie sich vom Fachberater für Menschen mit Hör- und Sprachstörungen beraten: Eine Liste mit Adressen und Telefonnummern der Gesundheitsämter finden Sie hier.
Besuchen Sie zunächst Ihren Kinderarzt, der Ihnen bei festgestelltem Bedarf ein Rezept für eine logopädische Behandlung ausstellt. Der Logopäde untersucht, ob bei Ihrem Kind eine Sprachentwicklungsstörung vorliegt. Sollte dieses der Fall sein und eine ambulante Behandlung nicht ausreichen, melden Sie Ihr Kind beim zuständigen Gesundheitsamt zur Sprechstunde des Fachberaters für Menschen mit Hör- und Sprachstörungen im landesärztlichen Dienst an.
Wenn die Untersuchung des Fachberaters ergibt, dass eine Behandlung im Sprachheilkindergarten notwendig ist, wird diese Maßnahme für Ihr Kind vorgeschlagen. Dann laden wir Sie ein uns kennen zu lernen. Wir nehmen uns gerne Zeit, auf Ihre Fragen und Sorgen einzugehen. Im Anschluss beraten wir mit Ihnen, welche unterstützenden Maßnahmen schon vor der Aufnahme erfolgen können. Mit Ihrem Einverständnis und dem Gutachten des Fachberaters wird dann das Verfahren zur Kostenübernahme eingeleitet.
Die Dauer der Förderung umfasst zunächst ein Jahr; vorbehaltlich einer Verlängerung.
Lassen Sie sich vom Fachberater für Menschen mit Hör- und Sprachstörungen beraten: Eine Liste mit Adressen und Telefonnummern der Gesundheitsämter finden Sie hier.

