Sprachheilzentrum
Werscherberg


Marie-Juchacz-Straße 1
49143 Bissendorf

Telefon: 0 54 02/40 50
Telefax: 0 54 02/59 82
info@werscherberg.awo-ol.de



Behandlungsmöglichkeiten


Welche Kinder und Jugendliche können behandelt werden?

Es werden Kinder und Jugendliche im Alter von 5 bis 17 Jahren aufgenommen zur Behandlung von:
  • Störungen der Sprachentwicklung
  • Sprachverständnisproblemen
  • Wortschatzdefiziten
  • Aussprachestörungen
  • Grammatikstörungen
  • organisch/neurologisch bedingte Sprachstörungen
  • Stottern und Poltern
  • Mutismus

Komplexe Sprachstörungen beinhalten oft auch Probleme aus folgenden Bereichen:

  • Grob- und Feinmotorik
  • Emotionale Entwicklung
  • Lese- und Rechtschreibfähigkeit
  • Unterricht und Schulleben
  • Beziehungsgestaltung in und außerhalb der Familie
  • Körperliche und psychische Befindlichkeit


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Wie bekommt man einen Behandlungsplatz?

In Niedersachsen melden Eltern ihr Kind beim zuständigen Gesundheitsamt zur Sprechstunde des Fachberaters für Hör- und Sprachgeschädigte an.

Der Fachberater untersucht das Kind und berät die Eltern anschließend über die therapeutischen Angebote. Wird eine stationäre Behandlung empfohlen, kann der Sozialhilfeträger gemeinsam mit der Krankenkasse diese bewilligen.

Für Kinder aus den angrenzenden Bundesländern ist eine Behandlung im Einzelfall möglich.

Kontaktdaten zu den Ansprechpartnern in Ihrer Nähe erhalten Sie auf unserer Seite "Links & Downloads".




Sprachheilzentrum
Werscherberg


Marie-Juchacz-Straße 1
49143 Bissendorf

Telefon: 0 54 02/40 50
Telefax: 0 54 02/59 82
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