Berufsfachschule für Logopädie Oldenburg
Aufgaben
Von solchen Störungen können Menschen aller Altersgruppen betroffen sein, also Erwachsene, Jugendliche, Schulkinder, Kinder im Vorschulalter und Säuglinge.
Ziel der Arbeit von Logopädinnen und Logopäden ist es, die Kommunikationsstörung und die damit für die Betroffenen verbundenen Benachteiligungen im gesellschaftlichen Leben zu beseitigen oder so weit wie möglich zu vermindern.
Tätigkeit
Die Erhebung der spezifischen Vorgeschichte, des logopädischen Befundes und die Auswahl geeigneter therapeutischer Methoden erfolgen eigenverantwortlich und selbständig.
Es ergibt sich eine interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Ärzten aus den Fachgebieten der Phoniatrie, Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Neurologie und Pädiatrie und mit Krankengymnasten, Ergotherapeuten, Psychologen, Pädagogen und Sozialarbeitern.
Indikationen
Logopädinnen und Logopäden werden im Wesentlichen bei folgenden Indikationen tätig:
- Stimmstörungen mit organischer und funktioneller Ursache,
- Verzögerungen und Störungen der Sprachentwicklung,
- Spracherwerbs- und Sprachstörungen bei Hörstörungen,
- Sprech- und Stimmstörungen bei Lippen-Kiefer-Gaumensegelspalten,
- Verlusten des Sprachvermögens oder des Sprachverständnisses als Folge einer Erkrankung in den Sprachzentren des Gehirns (Aphasien),
- Störungen des Sprechens und der Stimme infolge neurologischer Erkrankungen (Dysarthrophonien),
- Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen bei weiteren neurologischen und internistischen Erkrankungen oder als Folge von operativen Eingriffen,
- Störungen des Sprechflusses (Stottern) und Sprechrhythmusstörungen (Poltern),
- kombinierte Sprech- und Schluckprobleme..
Arbeitsplatz
- Rehabilitationseinrichtungen,
- Kliniken,
- Sprachheilheimen,
- Logopädischen Praxen,
- Einrichtungen der Behindertenhilfe,
- Heilpädagogischen Einrichtungen,
- Sonderkindergärten.
Darüberhinaus besteht die Möglichkeit, sich in einer eigenen Praxis niederzulassen.
Die von Logopädinnen und Logopäden durchgeführte Sprach-, Sprech- und Stimmtherapie gehört zu den Heilmitteln im sozialversicherungsrechtlichen Sinn. Sie wird durch den Arzt verordnet, die Kosten tragen zum überwiegenden Teil die Krankenkassen