Altenwohnanlage
"Marianne-Sternberg-Haus"
Anton-Günther-Straße 26
26441 Jever
Telefon: 0 44 61/92 16-0
Telefax: 0 44 61/92 16 35
info@awz-jever.awo-ol.de
Pflegenotaufnahme!
Tag und Nacht für Sie da!
Telefon: 0 800/420 420 1 - gebührenfrei!
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Heimkosten und Finanzierung

Pflegesätze werden mit den Pflegekassen und dem Sozialamt des Landkreises Friesland vereinbart. Der Preis für den Heimplatz richtet sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit und der Einstufung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen. Sofern die Voraussetzungen gegeben sind, werden die Pflegeheimkosten von der Pflegekasse, dem Sozialamt, der Pflegewohngeldstelle (bei Kurzzeitpflege) oder der zuständigen Beihilfestelle bezuschusst beziehungsweise übernommen.
Pflegekassenleistung
Diese Leistung erhält jeder, der in einer gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied ist. (Die Höhe der Beteiligung entnehmen Sie bitte der unten aufgeführten Preisliste. Für Personen die nach beamtenrechtlichen Vorschriften Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben, gelten besondere Bestimmungen.)
Sozialamtleistungen
Diese Leistungen werden nach dem Bundessozialhilfegesetz an Personen gezahlt, die aus eigenen Mitteln die Heimpflegekosten nicht zahlen können. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass es jedem Menschen – egal wie hoch seine Einkünfte/Vermögen sind – frei steht, ein Heim seiner Wahl zu suchen. Entscheidend für die Übernahme der Kosten ist, dass das Heim eine gültige Vergütungsvereinbarung hat.

Pflegesätze werden mit den Pflegekassen und dem Sozialamt des Landkreises Friesland vereinbart. Der Preis für den Heimplatz richtet sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit und der Einstufung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen. Sofern die Voraussetzungen gegeben sind, werden die Pflegeheimkosten von der Pflegekasse, dem Sozialamt, der Pflegewohngeldstelle (bei Kurzzeitpflege) oder der zuständigen Beihilfestelle bezuschusst beziehungsweise übernommen.
Pflegekassenleistung
Diese Leistung erhält jeder, der in einer gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied ist. (Die Höhe der Beteiligung entnehmen Sie bitte der unten aufgeführten Preisliste. Für Personen die nach beamtenrechtlichen Vorschriften Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben, gelten besondere Bestimmungen.)
Sozialamtleistungen
Diese Leistungen werden nach dem Bundessozialhilfegesetz an Personen gezahlt, die aus eigenen Mitteln die Heimpflegekosten nicht zahlen können. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass es jedem Menschen – egal wie hoch seine Einkünfte/Vermögen sind – frei steht, ein Heim seiner Wahl zu suchen. Entscheidend für die Übernahme der Kosten ist, dass das Heim eine gültige Vergütungsvereinbarung hat.
