Kurzzeitpflege
Durch eine konsequente aktivierende und rehabilitierende Pflege und Betreuung sollen die Fähigkeiten des alten Menschen erhalten und gefördert werden. Ziel ist die Rückkehr in das eigene Zuhause.
Im Vordergrund des Konzeptes stehen Hilfestellungen zur Bewältigung der Aktivitäten des täglichen Lebens. Wir leisten Hilfe zur Selbsthilfe.
Bei der Kurzzeitpflege handelt es sich um eine vollstationäre Pflege für eine begrenzte Dauer. Diese wird gewährt, wenn die Pflegeperson vorübergehend ausfällt oder aus anderen Gründen eine Übergangszeit überbrückt werden muss.
Pro Kalenderjahr werden von der Pflegekasse bis zu 1.825,- EUR – für max. 28 Tage – bewilligt.
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung werden nicht von den Pflegekassen getragen. Die Investitionskosten werden nur unter bestimmten Bedingungen von der öffentlichen Hand übernommen.
Im Vordergrund des Konzeptes stehen Hilfestellungen zur Bewältigung der Aktivitäten des täglichen Lebens. Wir leisten Hilfe zur Selbsthilfe.
Bei der Kurzzeitpflege handelt es sich um eine vollstationäre Pflege für eine begrenzte Dauer. Diese wird gewährt, wenn die Pflegeperson vorübergehend ausfällt oder aus anderen Gründen eine Übergangszeit überbrückt werden muss.
Pro Kalenderjahr werden von der Pflegekasse bis zu 1.825,- EUR – für max. 28 Tage – bewilligt.
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung werden nicht von den Pflegekassen getragen. Die Investitionskosten werden nur unter bestimmten Bedingungen von der öffentlichen Hand übernommen.