Beitritts- und Änderungsmeldung zur Arbeiterwohlfahrt
Beiträge
Ab dem 01.01.2002 gilt folgende monatliche Beitragsstaffelung in Euro:| 2,50 € (*) |
| 3,00 € |
| 4,00 € (**) |
| 5,00 € |
| 7,50 € |
| 10,00 € |
| 15,00 € |
| 20,00 € |
| 25,00 € |
(*) Mindestbetrag
(**) Ab dem Beitrag 4,00 € (Mindestfamilienbetrag) können alle höheren Beitragsstufen gleichzeitig auch als Familienbeitrag gelten (Beschluss Bundeskonferenz 2000, Würzburg).
(**) Ab dem Beitrag 4,00 € (Mindestfamilienbetrag) können alle höheren Beitragsstufen gleichzeitig auch als Familienbeitrag gelten (Beschluss Bundeskonferenz 2000, Würzburg).
Familienbeitrag
Um Familien eine sozial verträgliche Mitgliedschaft bei der Arbeiterwohlfahrt zu ermöglichen, wird ein Familienbeitrag unter folgendenden Voraussetzungen eingeführt:
Eine Familienmitgliedschaft kann von Ehepartnern/Lebensgefährten erworben werden.
Der Familienbeitrag beträgt mindestens 4,00 € pro Monat. Jede Familie erhält ein Mitgliedsbuch und jeder Partner kann das satzungsmäßig geregelte Wahlrecht ausüben. Minderjährige Kinder, sofern der/die gesetzliche Vertreter/in deren Beitritt zur AWO erklären, sind beitragsfrei. Sie sind vom Wahlrecht ausgeschlossen.
Mit Erreichen der Volljährigkeit erklärt das beitragsfreie Mitglied seine beitragspflichtige Einzelmitgliedschaft zur AWO oder dem Jugendwerk der AWO.
Ansonsten endet die Mitgliedschaft mit Ablauf des nächsten Kalenderjahres.
Gleiches gilt für die minderjährigen Kinder von Alleinerziehenden mit einem Monatsbeitrag von mindestens 2,50 €.
(Beschluss Bundeskonferenz 1996, Mainz)
