Integrationsfachdienst
Das Ziel
Der Integrationsfachdienst (IFD) der AWO Trialog Weser-Ems ist professioneller Dienstleister. Ziel ist die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben. Der IFD unterstützt schwerbehinderte Menschen bei der Suche, Aufnahme, Ausübung und Sicherung einer möglichst dauerhaften Erwerbsfähigkeit.
Das Leistungsangebot
Wir bieten das gesamte Leistungsspektrum zwischen „Vermittlung“ und „Begleitung“ an und sind in unserem Wirken immer auch präventiv. Wir erschließen geeignete Arbeitsplätze, erstellen individuelle Fähigkeits-, Leistungs- und Interessenprofile, begleiten und betreuen schwerbehinderte Menschen am Arbeitsplatz, informieren und beraten Mitarbeiter in Betrieben. Außerdem sind wir Ansprechpartner für Arbeitgeber, um u. a. mögliche Leistungen und Unterstützungen zu klären.
Das Selbstverständnis
Wir verstehen uns als vernetzte, flexible und regionale Serviceeinrichtung zur passgenauen Vermittlung und Stabilisierung von Arbeitsverhältnissen. Im Mittelpunkt unserer Tätigkeit steht immer die persönliche und zuverlässige Beratung und die Unterstützung von Arbeitssuchenden, Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
Der Status
Der IFD arbeitet im Auftrag und in Zusammenarbeit mit dem Integrationsamt des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie, Agenturen für Arbeit und anderen Trägern der Rehabilitation auf der Grundlage des SGB IX. Der jeweilige Auftraggeber legt mit uns die Art, den Umfang und die Dauer des im Einzelfall notwendigen Einsatzes fest.
Wir bieten Unterstützung ...
... für Sie als Arbeitnehmer:
- bei Gefährdung des Arbeitsplatzes,
- bei Konflikten mit Kolleginnen und Kollegen oder Vorgesetzten,
- bei Über- oder Unterforderung am Arbeitsplatz,
- bei Umsetzung an einen anderen Arbeitsplatz, bei dem beruflichen Wiedereinstieg an den Arbeitsplatz nach längerer Erkrankung.
... für Sie als Arbeitsuchender:
- bei der Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz,
- bei der Einarbeitung, Probezeit und Arbeitsplatzanpassung.
... für Sie als Arbeitgeber:
- bei der Suche nach geeigneten Bewerbern,
- bei der Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen,
- bei Leistungsschwankungen,
- bei Fehlzeiten, Störungen des Betriebsfriedens,
- bei finanziellen Leistungen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe nach dem SGB IX;
- Informationen und Antragstellungen, z. B. personelle Unterstützung und
Lohnkostenzuschuss, Ausstattung des Arbeitsplatzes u. ä., - durch Ermittlung von Anforderungs- und Leistungsprofilen unter Berücksichtigung betrieblicher Bedingungen.
Unser Team ist zuständig für folgende Regionen:
- Stadt und Landkreis Oldenburg,
- Stadt Delmenhorst,
- Landkreis Ammerland,
- Landkreis Wesermarsch. Ratsuchende, d. h. schwerbehinderte oder behinderte Menschen, Arbeitgeber, betriebliche Helfer, Angehörige, Ärzte oder andere Dienste können sich direkt an uns wenden.
